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Neue Kennzeichnung für Bioprodukte

18. Juli 2017

Neue einheitliche EU-Kennzeichnung beschlossen 

Der maltesische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Überarbeitung der derzeitigen EU-Vorschriften für die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen erzielt. 

Die einheitliche Regelung soll das Vertrauen der KonsumentInnen in Bio-Produkte fördern und das Wachstumspotential des Wirtschaftssektors freisetzen. Außerdem soll dadurch der faire Wettbewerbs von Landwirten und Wirtschaftsakteuren gefördert und Betrug und unlautere Praktiken verhindert werden. Harmonisierung und Vereinfachung der Produktionsvorschriften sowie mehr Rechtsklarheit bringen zudem Erleichterungen für Bio-Landwirte. Verschiedene frühere Ausnahme- und Sonderregelungen werden vorbehaltlich einschlägiger Kommissionsberichte schrittweise aufgehoben. 
Damit reagiert die EU auf die steigende Marktexpansion im Bio-Landbau. Dieser hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt und jährlich steigt die ökologisch bewirtschaftete Fläche um 500 000 Hektar.  
Um das Vertrauen der KonsumentInnen zu stärken sollen jährliche, risikobasierte Vor-Ort -Kontrollen entlang der gesamten Lieferkette, somit zusätzlich auch im Einzelhandel, umgesetzt werden. Außerdem müssen auch 
Importe zukünftig den EU-Vorschriften für Produktion und Kontrollen entsprechen. Landwirte müssen zudem Maßnahmen ergreifen, um einer Kontamination mit Pestiziden vorzubeugen. Mitgliedsstaaten, in denen für nicht zugelassene Stoffe bereits nationale Bestimmungen gelten, dürfen diese unter bestimmten Voraussetzungen beibehalten.  
Um die Bio-Produktion in der EU zu fördern soll zudem die Zertifizierung für kleine Betriebe erleichtert, der gemeinsame Anbau von biologischen und konventionellen Produkten erlaubt sowie die Versorgung mit Bio-Saatgut ausgebaut werden.  
Die Einigung muss noch vom Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates (SAL) gebilligt und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Verordnung soll schließlich am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

(Quelle: Newsletter Tirol-Büro Brüssel, 05. Juli 2017 Nr. 24/2017)

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