Tanzende Kinder vor einer Musikkapelle

GET started: Lockerungen für Kunst- und Kulturveranstaltungen

25. Mai 2020

Erfreuliche Neuigkeiten für Veranstalter_innen und Kulturschaffende: Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen für den Kultur- und Veranstaltungsbereich wurden mit Juli weiter ausgebaut...

Am 15. Mai stellte die Bundesregierung ihren Stufenplan für die Öffnung von Kunst- und Kulturveranstaltungen vor. Bibliotheken, Museen und Ausstellungen dürfen seitdem wieder ihre Pforten öffnen. Die neue Staatssekretärin für Kunst und Kultur brachte am 25. Mai in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden noch einige Nachschärfungen auf den Weg. Über die aktuellen Maßnahmen und die Leitlinien für Messen und Veranstaltungen informiert außerdem das BMLRT. Auch ein Informationsservice für Veranstalter_innen wird vom BMKÖS angeboten.

Wegweiser zuverschiedenen Veranstaltungsangeboten

Seit 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 500 Besucher_innen im Außenbereich erlaubt.

Zum 1. August soll dann die Anzahl an möglichen Besucher_innen weiter erhöht werden. So können an Indoor-Veranstaltungen bis zu 500 Personen teilnehmen, mit der Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde sogar bis zu 1000 Personen. Outdoor-Veranstaltungen können von bis zu 750 Personen besucht werden. Mit entsprechender Genehmigung können sogar bis zu 1250 Besucher_innen teilnehmen. Jedoch betont das Bundesministerium für Kunst & Kultur, dass Genehmigungen für Veranstaltungen stets vor dem Hintergrund der epidemiologische Lage der jeweiligen Region zu beurteilen sind.

Bleibt die Lage entspannt, können mit 1. September wieder Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Gästen im Indoor- und bis zu 10.000 Besucher_innen im Outdoor-Bereich stattfinden.

Allgemeine Richtlinien

Für alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Besucher_innen gilt die verpflichtende Vorlage eines Präventionskonzepts, entsprechende Empfehlungen dazu kommen vom Sozialministerium. Zentraler Bestandteil ist die Analyse verschiedener Risikofaktoren wie etwa die Kontaktintensitäten der Gäste oder die Durchführbarkeit von Hygienemaßnahmen.

Sowohl für Indoor- als auch für Outdoor-Veranstaltungen gilt dabei die Zuweisung gekennzeichneter Sitzplätze. Dabei muss ein Abstand von 1 Meter oder einem freien Sitzplatz zu jeder Seite gewährleistet werden. Analog zur Gastronomie bestehen weitere Ausnahmen: Bis zu vier erwachsene Personen dürfen bei einem gemeinsamen Veranstaltungsbesuch direkt nebeneinandersitzen, auch Menschen aus dem gleichen Haushalt müssen keinen Abstand zwischen ihren Plätzen halten. Veranstaltungen ohne gekennzeichnete Sitzplätze können ebenfalls wieder stattfinden, bleiben aber bis ende August auf 100 Besucher_innen begrenzt.

Kann der Sicherheitsabstand dabei nicht eingehalten werden, muss im Publikumsbereich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gleiche gilt beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung. Zudem benötigt jede Veranstaltung eine_n Coronabeauftragte_n, die/der den Gesundheitsbehörden als Ansprechperson dient.

Unser Team freut sich auf die Wiederbelebung der Veranstaltungskultur und auf zahlreiche GREEN EVENTS TIROL.

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